Auf der Piste herrscht oft ein wildes Treiben. Damit hier alle Skifahrer- und SnowboarderInnen einen spaßigen Tag ohne Verletzungen und Unfälle erleben, gibt es die FIS-Regeln. Diese sind vom Internationalen Skiverband (Fédération Internationale de Ski oder auch einfach FIS genannt) aufgestellt worden und auch weltweit gültig. Dies ist der Grundstein für Rücksicht im Wintersport. So kann jeder – vom Skianfänger bis zum Profi – die wunderschönen Pisten auch sicher genießen.

Kennst du alle FIS-Regeln?

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Rücksicht auf die anderen Skifahrer und Snowboarder

Jeder Skifahrer und Snowboarder muss sich so verhalten, dass er keinen anderen gefährdet, schädigt oder ihn in der Ausübung seiner Tätigkeit einschränkt.

 

2

Beherrschung der Geschwindigkeit und Fahrweise

Jeder Skifahrer und Snowboarder muss auf Sicht fahren. Er muss seine Geschwindigkeit und seine Fahrweise seinem Können und den Gelände-, Schnee- und Witterungsverhältnissen sowie der Verkehrsdichte anpassen.

 

3

Wahl der Fahrspur

Der von hinten kommende Skifahrer oder Snowboarder muss seine Fahrspur so wählen, dass er vor ihm fahrende Skifahrer und Snowboarder nicht gefährdet.

 

4

Überholen

Überholt werden darf von oben oder unten, von rechts oder links, aber immer nur mit einem Abstand, der dem überholten Skifahrer oder Snowboarder für alle seine Bewegungen genügend Raum lässt.

 

5

Einfahren und Anfahren

Jeder Skifahrer und Snowboarder, der in eine Skiabfahrt einfährt, nach einem Halt wieder anfährt oder hangaufwärts schwingen oder fahren will, muss sich nach oben und unten vergewissern, dass er dies ohne Gefahr für sich und andere tun kann.

6

Anhalten

Jeder Skifahrer und Snowboarder muss es vermeiden, sich ohne Not an engen oder unübersichtlichen Stellen einer Abfahrt aufzuhalten. Ein gestürzter Skifahrer oder Snowboarder muss eine solche Stelle so schnell wie möglich freimachen.

 

7

Aufstieg und Abstieg

Ein Skifahrer oder Snowboarder, der aufsteigt oder zu Fuß absteigt, muss den Rand der Abfahrt benutzen.

 

8

Beachten der Zeichen

Jeder Skifahrer und Snowboarder muss die Markierung und die Signalisierung beachten.

 

9

Hilfeleistung

Bei Unfällen ist jeder Skifahrer und Snowboarder zur Hilfeleistung verpflichtet.

 

10

Ausweispflicht

Jeder Skifahrer und Snowboarder, ob Zeuge oder Beteiligter, ob verantwortlich oder nicht, muss im Falle eines Unfalles seine Personalien angeben.

 

 

Für den Fall, dass trotz jeder Rücksicht ein Unfall im Skigebiet geschieht, haben wir hier noch die Infos zur Unfallmeldung zusammengefasst:

Notrufnummer Pistenrettung Brandnertal:        +43 5559 224-144

  • Wer meldet den Unfall?
  • Wo ist der Unfall passiert? Angabe der Pistennummer oder eines Liftes in der Nähe.
  • Was ist passiert? Anzahl der Verletzten, was für eine Verletzung, Zustand des Verletzten.